BaSYS KanDATA

 

 

Mit BaSYS KanDATA lassen sich alle Sachdaten eines Abwassernetzes verwalten und erstellen. Die Kanaldatenbank beinhaltet neben den Stammdaten von Kanälen und Bauwerken auch Inspektions-, Sanierungs- und Hydraulikdaten sowie allgemeine Bibliotheksdaten. Aufruf aus Gruppe Management der klassischen Barthauer Management Console.

Abschnitte der Hilfe

In der Hilfe werden folgende Abschnitte beschrieben:

So geht's

Zugehöriges Symbol

BaSYS PISA

Zurück

An dieser Stelle werden später Arbeitsweisen ergänzt.

Benutzeroberfläche

Zugehöriges Symbol

BaSYS PISA

Zurück

In diesem Abschnitt der Hilfe ist der Aufbau der Benutzeroberfläche grob schematisch dargestellt. Von dort führen Verknüpfungen zu den relevanten Abschnitten der Hilfe weiter.

 

BaSYS KanDATA

Kopfleiste.

 

Start

Extras

Menüleiste.

 

Neu

Speichern

Rückgängig

 

Abfrage als Filter

 

Aktuelles Objekt (Standardanwendung)

 

Aktualisieren

 

Tabelle neu laden

 

Aktuelles Objekt (Anwendungsauswahl)

 

Löschen

 

 

Aktuelle gefilterte Objektliste

 

Datensätze

 

Filter

 

Synchronizer

 

Werkzeugleiste gemäß separater Hilfe. Kanalbauteile.

 

Navigation

Navigationsbereich gemäß separater Hilfe.

 

Stammdaten

Verwaltung der Stammdaten.

 

Verwaltung aller Daten im Zusammenhang mit Kanalnetzbefahrungen.

 

Verwaltung der wichtigsten Daten hydraulischer Berechnungen.

 

Verwaltung der Daten zu Boden, Grundwasser und Gelände.

 

Aufruf von Knoten- und Leitungsgrafiken sowie von Längsschnitten.

 

Automatische Generierung und Verwaltung von Rohren und Schachtteilen.

 

Bibliotheken, Voreinstellungen und Durchführung der Kostenschätzung.

 

Verwaltung der Gewässereinleitungsdaten, Gewässerknoten, Vorgänge und Entwässerungsgebiete.

 

Individuelle Bibliotheken zur Applikation.

 

Allgemeine Bibliotheken (siehe die relevante Hilfe).

BaSYS KanDATA verwendet die Grundfunktionalität von BaSYS Arena. Die Feldbeschreibung gehorcht in dieser Hilfe einigen speziellen Konventionen.

Grundfunktionalität

Zugehöriges Symbol

 

Zurück

Die Grundfunktionalität von BaSYS Arena wird in einer separaten Hilfe ausführlich behandelt. Dazu gehören unter anderem folgende Abschnitte:

Da die Grundfunktionalität in alle BaSYS -Module einheitlich integriert ist, führen von der jeweiligen Verknüpfung keine direkten Wege zu diesem Abschnitt der Hilfe zurück. Dies ist aber relativ schnell über das Inhaltsverzeichnis im linken Bereich dieser Hilfedatei möglich.

Feldbeschreibung

Zugehöriges Symbol

 

Zurück

Für die Beschreibung der Formularfelder gelten folgende Vereinbarungen:

 

Feld

Einheit

Vereinbarung

 

KanDATA

-

-

Zeilen, die nur Felder von BaSYS KanDATA beschreiben, sind weiß hinterlegt.

 

 

Pflichtfeld

-

-

Pflicht-Eingabefelder sind in der Symbol- und Einheit-Spalte blau hinterlegt.

 

Eingabefeld I

-

Allgemeine Eingabefelder (nur BaSYS KanDATA) sind in der Symbol- und Einheit-Spalte weiß hinterlegt.

 

 

Eingabefeld II

-

Allgemeine Eingabefelder sind in der Symbol- und Einheit-Spalte hellblau hinterlegt.

 

Schreibschutz I

-

-

Optional editierbare schreibgeschützte Felder sind in der Symbol- und Einheit-Spalte hellgrau hinterlegt.

 

Schreibschutz II

-

-

Schreibgeschützte Felder sind in der Symbol- und Einheit-Spalte grau hinterlegt.

 

Menüleiste

Extras

Menüpunkt

Zurück

Die generelle Funktionalität der Menüleiste sowie zum Menü Extras befindet sich in der Hilfe zur BaSYS Benutzeroberfläche. An dieser Stelle werden nur die speziell für BaSYS KanDATA entwickelten Werkzeuge erläutert, die sich im Menü Extras befinden.

 

Applikation (wie KanDATA) [Gemeinde / Projektvariante / Hydraulikvariante]

Kopfleiste

 

Aktuelle Objektvorlage wählen

 

Berichtsmanager

 

Plausibilitätsfelder einfügen

 

Pfade aktualisieren

Abwasser Tools...

 

Hydraulik-Objekte generieren

 

Historienverwaltung

 

Aktuelles Objekt als Objektvorlage speichern

 

Berichte zum aktuellen Objekt

   

Videopfade importieren

     

Objektvorlagen-Anzeige ein-/ausschalten

 

         

Objektvorlagen

 

Berichte

 

Plausibilität

 

Tools

 

Hydraulik

 

Historie

 

Menüband des Extras-Menüs

Berichte - SüwV Kan

Zugehöriges Symbol

 

Zurück

Gegenwärtig werden über das Menü Berichte ausschließlich die SüwV Kan Berichte aufgerufen.

Die SüwV Kan Berichte unterstützen die jährliche Informationsweitergabe der Selbstüberwacher an die Bezirksregierung von Nordrhein-Westfalen. Die Berichte genügen der 2011 gemäß Blatt KS - Kanäle und Schachtbauwerke für alle Regierungsbezirke definierten einheitlichen Berichtsvorlage. Da der zugehörige Erlass noch aussteht, sollte die Zulässigkeit der Berichtsvorlage für das Berichtsjahr 2011 im Zweifelsfall bei der zuständigen Bezirksregierung erfragt werden.

Die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwV Kan) wurde am 16. Januar 1995 unter dem Titel Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) herausgegeben. Die Selbstüberwachungsverordnung wird per § 60 Absatz 2 und § 61 Absatz 2 des Landeswassergesetzes von Nordrhein-Westfalen legitimiert. Das LANUV ist dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen nachgeordnet.

In diesem Abschnitt geht es um folgende Themen:

Voraussetzungen zum Aufruf

 

Zurück

Vor dem Aufruf eines SüwV Kan Berichtes ist das zugehörige Formular zu wählen:

  • Haltungsformular der Stammdaten oder Inspektionsdaten.

  • Schachtformular der Stammdaten oder Inspektionsdaten.

Eingabeparameter

 

Zurück

Nach dem Aufruf des Berichts öffnet sich das Eingabeparameter-Formular, in dem mit der Grundfunktionalität gemäß nächstem Abschnitt gearbeitet werden kann. Die Parameter werden an dieser Stelle kurz beschrieben:

 

Parameter + Taste

Einheit

Details

 

 

 

01 - Berichtsjahr

-

-

Manuelle Eingabe des Berichtsjahres gemäß SüwV Kan.

 

02 - Abschluss der Erstbefahrung

-

Das Datum wird per Klick auf die Schaltfläche gewählt.

 

03 - Kriterium für die Folgebefahrung

-

-

Gemäß Tooltipp kann die Befahrung per (1) Inspektionsdatum, (2) Auftragszweck oder (3) älterer Inspektion automatisch als Folgebefahrung gelten.

 

04 - Kriterium für die Sanierung

-

-

Gemäß Tooltipp kann die Befahrung per (1) Auftragszweck, (2) vorhandener Sanierung oder (3) der Kombination aus (1) und (2) automatisch als Sanierungsbefahrung gelten.

 

05 - Kriterium für die ... Zustandsübersicht

-

-

Gemäß Tooltipp werden (1) alle, (2) alle unsanierten oder (3) alle schadhaften unsanierten Haltungen automatisch im Bericht berücksichtigt.

 

 

06 - Bevorzugtes Bewertungsverfahren

-

Zu berücksichtigende Schadensklasse bei Inspektionen, die sowohl nach ISYBAU als auch nach DWA bewertet wurden.

 

OK

-

Die Druckvorschau wird anhand der eingegebenen Parameter konfiguriert und geöffnet.

 

Abbrechen

-

Das Eingabeformular wird geschlossen. Der Berichtsmanager wird wieder angezeigt.

Parameter 03 - Kriterium für die Folgebefahrung

 

Zurück

Inspektionen für Objekte, die nach Abschluss der Erstbefahrung (Datum gemäß Parameter 02) gebaut wurden, gelten immer als Folgebefahrung. Parameter 02 ist daher sorgfältig zu prüfen.

Für Parameter 03 ist die Eingabe folgender Ganzzahlwerte möglich:

1

Inspektionsdatum

Jede Befahrung mit einem Inspektionsdatum nach Abschluss der Erstbefahrung gilt automatisch als Folgebefahrung. Alle anderen Befahrungen sind Erstbefahrungen. Dieses Kriterium genügt am ehesten den Vorgaben der Bezirksregierung von Nordrhein-Westfalen.

2

Inspektionszweck des Auftrags

Inspektionen, deren Auftrag einen anderen Inspektionszweck als Erstbefahrung besitzt, sind Folgebefahrungen.

3

Ältere Inspektion vorhanden

Bei mindestens einer älteren Inspektion ist die aktuelle Inspektion eine Folgebefahrung.

Parameter 04 - Kriterium für die Sanierung

 

Zurück

Die Eingabe folgender Ganzzahlwerte ist möglich:

1

Inspektionszweck des Auftrags

Wird der Eintrag Abnahme oder nach Sanierung gefunden, so wurde die Befahrung an sanierten Objekten durchgeführt. Der Inspektionszweck ist kein Pflichtfeld. Daher sind die Einträge des Auftragsformulars zu kontrollieren und eventuell zu ergänzen.

2

Sanierung vorhanden

Die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen wurden bei entsprechender Datenerfassung objektbezogen dokumentiert. Beispielsweise können die relevanten Informationen per Austauschformat (Typ KS gemäß ISYBAU 06-01 oder Stammdatenkollektiv, Sanierungsmaßnahmen, gemäß ISYBAU 2006 oder 2013) von der Kanalbefahrung übermittelt werden.

3

Beide

Für heterogene Datenbestände gelten Kriterium 1 und 2 gemeinsam.

Die Abfrage filtert automatisch auf das Berichtsjahr. Hinsichtlich Kriterium 1 erfolgt die Filterung über das Inspektionsdatum, hinsichtlich Kriterium 2 über das Abnahmedatum der Sanierung.

Parameter 05 - Kriterium für die Berücksichtigung in der Zustandsübersicht

 

Zurück

Die Eingabe folgender Ganzzahlwerte ist möglich:

1

Alle Haltungen

Der Gesamtbestand des Kanalnetzes wird ohne Berücksichtigung des Sanierungsbedarfs im Bericht ausgegeben.

2

Sanierte Haltungen ausschließen

Haltungen, die gemäß Parameter 04 als saniert gelten, werden nicht im Bericht aufgeführt.

3

Sanierte nicht schadhafte Haltungen ausschließen

Haltungen, die gemäß Parameter 04 als saniert gelten, werden nicht im Bericht aufgeführt, wenn deren Zustandsklasse (≥ 2 gemäß ISYBAU und ≤ 3 gemäß DWA) mindestens einen langfristigen Handlungsbedarf erlaubt.

Die Gründe für die Wahl des jeweiligen Kriteriums sind gegenüber der Bezirksregierung von Nordrhein-Westfalen verständlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die gewählte Vorgehensweise ist für die Folgejahre beizubehalten.

Parameter 06 - Bevorzugtes Bewertungsverfahren

 

Zurück

Das Datenfeld "bevorzugtes Bewertungsverfahren" gilt für die Fälle, wo dieselbe, aktuelle Inspektion sowohl nach DWA als auch nach ISYBAU bewertet wurde. Das gewünschte Verfahren ist aus der Auswahlliste wählbar.

Wenn die aktuelle Inspektion nur einfach bewertet wurde, dann wird das verwendete Verfahren auch im Bericht benutzt.

DWA

Für den Bericht wird das Bewertungsverfahren nach DWA verwendet.

ISYBAU

Für den Bericht wird das Bewertungsverfahren nach ISYBAU verwendet.

-

Im Bericht werden "Andere" Bewertungen angezeigt, bei denen das Verfahren auf "4" steht oder nicht gesetzt ist. Daher werden diese separat ausgewiesen.

 

Grundfunktionalität

 

Zurück

Im Folgenden werden wichtige Hinweise zur Nutzung der Berichte gegeben.

Aufruf der Tooltipps

Die Tooltipps werden durch das Überstreichen der Eingabefelder mit der Maus aufgerufen. Dabei darf keine Maustaste gedrückt sein.

Parameter

Die einzugebenden Parameter 01 bis 05 (Kanal) oder 04 (Schächte) sind die Filter-Kriterien auf die relevanten Kanalobjekte und damit auf den jeweiligen Berichtsumfang.

Keine Auswahllisten

Für die Eingabe der Parameter 03 bis 05 sind keine Auswahllisten hinterlegt. Der gemäß Tooltipp gewünschte Zahlenwert wird direkt in das Feld eingegeben. Zu kleine Werte werden automatisch auf 1, zu große Werte automatisch auf 3 zurückgesetzt.

Format der Berichte

Die Berichte Kanal und Schächte werden jeweils als Excel-Tabelle ausgegeben, die sich eng an die Vorgaben gemäß SüwV Kan anlehnt.

Die jeweilige Excel-Datei ist in Absprache mit der Bezirksregierung nachzubearbeiten.

Jedes Berichtsformat ist per XML Datei definiert, die gemäß der benutzerdefinierter Vorgaben angepasst werden kann.

Details zur Verordnung

 

Zurück

Im diesem Abschnitt ist der Originaltext der Verordnung aufgeführt. Der mit SüwV Kan verbundene Prüfumfang ergibt sich aus der zugehörigen Anlage.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Selbstüberwachung

  1. des baulichen und betrieblichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit von Kanalisationsnetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind,

  2. der Einleitung von Abwasser aus Entlastungsbauwerken dieser Kanalisationsnetze.

(2) Kanalisationsnetze für die öffentliche Abwasserbeseitigung sind Einrichtungen, die der Abwasserentsorgung der Allgemeinheit dienen. Die Einrichtungen müssen in Erfüllung der nach § 53 Absatz 1 LWG bestehenden Abwasserbeseitigungspflicht dazu dienen, das Abwasser von Grundstücken eines festgelegten Gebietes zu sammeln und fortzuleiten, deren Eigentümer und Nutznießer jederzeit wechseln können.

§ 2 Überwachungsumfang

(1) Der Betreiber eines Kanalisationsnetzes hat die Kanalisationsnetze gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 auf Zustand und Funktionsfähigkeit selbst zu überwachen und hierfür eine Anweisung für die Selbstüberwachung gemäß § 4 aufzustellen. Die zu beobachtenden Einrichtungen, der Prüfungsumfang und die Häufigkeit der Prüfung ergeben sich aus der Anlage.

(2) Werden in der Anweisung für die Selbstüberwachung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, der wasserwirtschaftlichen Bedeutung der Anlagen und technischer Schwierigkeiten andere Häufigkeiten festgelegt, haben diese Vorrang vor den in der Anlage, Nummer 2 - 13, genannten Häufigkeiten.

(3) Ist in dem Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserbeseitigungspflichtigen der Zeitpunkt für die Sanierungsmaßnahme für Schäden an Bauwerken festgelegt worden, so brauchen bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen zur Selbstüberwachung des Bauzustandes dieses Bauwerkes durchgeführt zu werden, wenn eine Vergrößerung der Belastung des Grundwassers bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten ist.

§ 3 Überwachung der Einleitungen von Wasser aus Entlastungsbauwerken

Bei wesentlichen Abwassereinleitungen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2, die in der Anweisung zur Selbstüberwachung festzulegen sind, sind bei den wichtigsten Regenklärbecken, Regenüberlaufbecken und Stauraumkanälen eines Kanalisationsnetzes zur Überwachung kontinuierlich aufzeichnende Wasserstandsmessgeräte einzubauen. Durch geeignete Auswertungen der Füllstände und Benutzungszeiten sind Überlaufmengen, -dauer und -häufigkeit und bei Bedarf die zur Abwasserbehandlungsanlage weitergeleiteten Abwassermengen zu ermitteln.

Für die übrigen Einleitungen sind in der Anweisung zur Selbstüberwachung gemäß § 4 ausreichende Maßnahmen festzulegen, die eine unzulässige Belastung der Gewässer erkennen lassen (z. B. durch Inaugenscheinnahme).

§ 4 Anweisung für die Selbstüberwachung

(1) Für die Bauwerke der Kanalisation ist eine Anweisung über die Durchführung der Selbstüberwachung unter Beachtung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften zu fertigen. Sie ist bei dem jeweiligen Bauwerk oder in der zuständigen Betriebsstelle (Betriebshof, Abwasserbehandlungsanlage) aufzubewahren.

Bauwerke sind insbesondere

  • Kanäle und Schächte

  • Düker

  • Pumpwerke und Druckleitungen

  • Regenüberläufe

  • Regenklärbecken

  • Regenüberlaufbecken

  • Stauraumkanäle

  • Einleitungsbauwerke

  • Hochwasserverschlüsse

  • Regenrückhaltebecken

  • Rückhalteräume für Störfälle im Bereich der Industrie

  • Übergabepunkte zwischen verschiedenen Betreibern

  • Abscheideeinrichtungen (z. B. Leichtflüssigkeitsabscheider, Sandfänge) für gewerbliche Netze.

(2) In der Anweisung für die Selbstüberwachung sind festzulegen:

  • Umfang, Ziel und Art der Zustands- und Funktionsprüfungen,

  • Zeitpunkte, zu denen die Zustands- und Funktionsprüfungen durchzuführen sind,

  • verantwortliche Personen für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfungen,

  • Adressen und Rufnummern der Personen und Dienststellen, die bei Betriebsstörungen verständigt werden müssen und von denen gegebenenfalls Unterstützung geleistet werden kann.

§ 5 Überwachungsbericht

(1) Über die Überwachung der in § 4 Absatz 1 genannten Bauwerke ist ein Bericht zu fertigen. Dieser kann mit weiteren für Zustand und Funktion der Kanalisation geführten Dokumentationen, z. B. der Anweisung gemäß § 4, zusammengefasst sein.

(2) Den Bericht hat der für den Betrieb der Entwässerungseinrichtung Verantwortliche mindestens vierteljährlich gegenzuzeichnen.

(3) Der Überwachungsbericht muss an einer für die zuständige Behörde zugänglichen Stelle mindestens drei Jahre einsehbar sein.

§ 6 Vorbehalt

Die Befugnis der zuständigen Behörde, von dieser Verordnung abweichende Anordnungen zu treffen, bleibt unberührt. Die zuständige Wasserbehörde kann den Umfang der Selbstüberwachung auch verringern.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Erheblich überarbeitete Anlage zur SüwV Kan vom 16.Januar 1995 zu Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen.

Prüfumfang

 

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Folgende Tabelle fasst den gemäß SüwV Kan geforderten Prüfumfang zusammen.

Nr.

Kanalobjekt

Detailobjekt

Prüfung

Art der Prüfung

Häufigkeit

1.

Kanäle (+ Einbindung der Anschlüsse)

Alle Kanäle

Ablagerungen

Optische Kontrolle, Begehung

f (Wartungsplan)

sonst 0,5 / a

 

 

Alle Kanäle

Ersterfassung Zustand

Inspektion oder Begehung

10 % / a

1 / 10 a

 

 

Alle Kanäle

Folgeerfassung Zustand

Inspektion oder Begehung

5 % / a

1 / 15 a

2.

Schachtbauwerke

Abdeckungen, Schmutzfänger, Steigeisen, Baukörper

Zustand, Dichtheit, Fremdwasser, Ablagerungen

Optische Kontrolle

Parallel mit (1.)

3.

Düker

Ein-/Auslauf-Bauwerk

Ablagerungen, Schwimmstoffe

Optische Kontrolle

2 / a

 

 

Schmutzfang, Mess-/Steuer-Einrichtungen

Funktion

Kontrolle

2 / a

 

 

Düker

Leistungsfähigkeit, Rückstauverhalten

Hydraulische Kontrolle

f (Wichtigkeit)

f (Machbarkeit)

 

 

Düker

Sichtbare Schäden

Optische Kontrolle

f (Wichtigkeit)

f (Machbarkeit)

 

 

Düker

Dichtheit

Wie Strang- oder Muffenprüfung

f (Wichtigkeit)

f (Machbarkeit)

4.

Abwasser-PW, HW-PW

Pumpen

Funktion nach Betriebsanleitung

Zusätzlich Probelauf nicht ständig betriebener Pumpen

f (Hersteller)

sonst 12 / a

 

 

Elektronische Kontroll- und Alarmsysteme

Funktion nach Herstellerangaben

Kontrolle

f (Hersteller)

sonst 12 / a

 

 

HW-PW: Pegel Saugraum / Einleitstelle

Funktion

Kontrolle, Prüfung der Pegelaufzeichnungen

1 / d bei HW

sonst 12 / a

5.

Druckleitungen ohne Drucknetz

Alle Leitungen

Schäden wie Korrosion, Abrasion

Optische Kontrolle über Kontroll- und Reinigungsöffnungen

f (Hersteller)

sonst 2 / a

 

 

Alle Armaturen und Kontrolleinrichtungen

Funktion nach Herstellerangaben

Kontrolle

f (Hersteller)

sonst 12 / a

6.

Einrichtungen in Druck- und Vakuumnetzen

Pump- und Druckleitungen

Funktion / Dichtheit nach Herstellerangaben

Kontrolle

f (Hersteller)

sonst 1 / a

7.

Regenüberläufe RÜ

Drosseln, Heber, Messeinrichtungen, bewegliche Wehre

Funktion / Einstellungen nach Herstellerangaben

Kontrolle

f (Hersteller)

sonst 1 / a

 

 

Schieber, Mess- / Regeltechnik

Gängigkeit, Funktion nach Herstellerangaben

Probelauf

f (Hersteller)

sonst 2 / a

 

 

Ablagerungen, Verstopfungen

Optische Kontrolle

nach Entlastungen

8.

RKB, RÜB, Stauraumkanäle (SK), RRB

RKB, RÜB, SK, RRB

Ablagerungen, Verstopfungen

Optische Kontrolle

nach hohen Zuflüssen

sonst 12 / a

 

 

Drosseln, Heber, bewegliche Wehre

Funktion / Einstellungen nach Herstellerangaben

Kontrolle

f (Hersteller)

sonst 12 / a

 

 

Pumpen, Mess- / Regeltechnik, Reinigungs-Einrichtungen, alle Armaturen

Funktion nach Herstellerangaben

Probelauf

f (Hersteller)

sonst 12 / a

 

 

Drosseln, Messeinrichtungen

Systemeinrichtung nach Herstellerangaben

Kontrolle

f (Hersteller)

sonst 1 / a

 

 

Becken

Sichtbare Schäden

Optische Kontrolle

0,2 / a

 

 

Drosseln

Hydraulische Kalibrierung nach Herstellerangaben

Kontrolle der Kennlinien

0,2 / a

9.

Einleitbauwerke

Alle Bauwerke

Zustand, Ablagerungen

Optische Kontrolle

f (Hersteller)

sonst 2 / a

10.

Hochwasser-Verschlüsse

Alle Verschlüsse

Funktion nach Herstellerangaben

Probelauf

f (Hersteller)

sonst 4 / a

11.

Übergabepunkte, Messstellen

Alle Objekte

Zustand

Optische Kontrolle

1 / a

 

 

Messeinrichtungen

Funktion nach Herstellerangaben

Kontrolle der Kennlinien

f (Hersteller)

sonst 1 / a

12.

Notstromaggregate, Notstromversorgung

Im öffentlichen Kanalnetz

Funktion, Verhalten bei Stromausfall: nach Herstellerangaben

Probelauf, Simulation des Stromausfalls

f (Hersteller)

sonst 12 / a

 

 

In privaten Netzen

keine Angabe

13.

Abscheideranlagen

Alle Anlagen

Zustand nach Herstellerangaben

Kontrolle, Optische Kontrolle

0,5 / a

 

 

Abscheiderräume

Füllstand nach Herstellerangaben

Messung

4 / a

 

 

Abfuhr-Betriebe

Entleerung

Kontrolle / Prüfung

4 / a

Erläuterungen zur Häufigkeit

 

Zurück

Im Folgenden sind die Einträge der Spalte Häufigkeit kurz erläutert:

10 %/a.  5 %/a

Pro Jahr ist der Zustand für mindestens 10 % oder 5 % des Kanalnetzes zu erfassen.

1 / 10 a.  1 / 15 a

Der Zustand des gesamten Kanalnetzes ist innerhalb von 10 oder 15 Jahren zu erfassen.

0,2 / a ... 12 / a

Die Aufgaben sind alle 5 Jahre ... jeden Monat durchzuführen.

f (Wartungsplan)

Die Häufigkeit ist vom Einsatz- oder Spülplan abhängig.

f (Wichtigkeit)

Die Häufigkeit ist von der Bedeutung des jeweiligen Kanalobjekts abhängig.

f (Machbarkeit)

Die Häufigkeit ist von der technischen Durchführbarkeit der erforderlichen Aufgaben abhängig.

f (Hersteller)

Die Häufigkeit ist durch die Herstellerangaben festgelegt.

Historienverwaltung

Zugehöriges Symbol

 

Zurück

Nach Wahl des Menüpunktes öffnet sich ein Formular, in dem die Historie aller in BaSYS-Plan vereinigten oder geteilten Leitungen dokumentiert ist Die Historie ist nicht editierbar.

 

Feld

Einheit

Details

 

Datum

-

Datum, an dem die Operation an der oder den Leitungen durchgeführt wurde.

 

Operationsnummer

-

-

Nummer der durchgeführten Operation (1) Zusammenführen oder (2) Teilen.

 

Typ

-

Typ des Historienwerts gemäß Operationsnummer.

 

Quellobjekt Bezeichnung

-

-

Operation (1) legt je vereinigter Quell-Leitung einen Datensatz mit ihrer ehemaligen Bezeichnung an.

 

Zielobjekt Bezeichnung

-

-

Operation (2) legt je erzeugter Ziel-Leitung einen Datensatz mit ihrer zugewiesenen Bezeichnung an.

 

Objekttyp

-

Objekttyp der Leitung, beispielsweise Haltung, Gerinne oder Anschlussleitung.

   

Impressum der Dokumentation

Stand:

10.06.2016

Verantwortlich:

Jörg Martin

Copyright:

Barthauer Software GmbH
Pillaustraße 1a
D-38126 Braunschweig

Erreichbarkeit:

Homepage:  www.barthauer.de
E-Mail: info@barthauer.de